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Laichingen · Alb-Donau-Kreis · 12.425 Einwohner

Ausländerbehörde für Laichingen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis mit Sitz in Ulm.

Postleitzahlen in Laichingen: 89150

Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis

Anschrift
Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten (nur mit Termin): Mo, Fr 08:00–12:30 Uhr; Do 08:00–12:30 und 13:30–17:30 Uhr; Di, Mi geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit: Mo 08:00–12:30 Uhr; Do 08:00–12:30 und 13:30–17:30 Uhr; Fr 08:00–12:30 Uhr
Website der Behörde
alb-donau-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Laichingen zuständig?

Für Laichingen (Alb-Donau-Kreis) ist die Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis zuständig, Schillerstraße 30, 89077 Ulm, Telefon +49 731 185-1901.

Welche Postleitzahlen gehören zu Laichingen?

Zur Gemeinde Laichingen gehören die Postleitzahlen 89150. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Sprechzeiten (nur mit Termin): Mo, Fr 08:00–12:30 Uhr; Do 08:00–12:30 und 13:30–17:30 Uhr; Di, Mi geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit: Mo 08:00–12:30 Uhr; Do 08:00–12:30 und 13:30–17:30 Uhr; Fr 08:00–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Alb-Donau-Kreis für