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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Biberach an der Riß

Zuständig für Biberach an der Riß. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerstelle.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Biberach an der Riß
Hindenburgstraße 29
88400 Biberach an der Riß
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Öffnungszeiten
Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr; Mi zusätzlich 14-18 Uhr; Termine nach Vereinbarung möglich
Fax
+49 7351 51492
Website der Behörde
biberach-riss.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Biberach an der Riß?

Anschrift: Hindenburgstraße 29, 88400 Biberach an der Riß. Telefon: +49 7351 51-9100. Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr; Mi zusätzlich 14-18 Uhr; Termine nach Vereinbarung möglich. E-Mail: auslaenderstelle@biberach-riss.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Biberach an der Riß?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.biberach-riss.de/Quicknavigation/Detailansicht-Adressen/Ausl%C3%A4nderstelle.php?ModID=9&FID=451.160.1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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