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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu

Zuständig für Leutkirch im Allgäu. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Migration / Ausländerbehörde.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu
Marktstraße 26
88299 Leutkirch im Allgäu
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Öffnungszeiten
Mo, Di 08:00–11:30 Uhr; Do 08:00–11:30 und 14:00–17:00 Uhr; Telefonzeiten: Mo, Di 9:00–11:00 Uhr; Do 14:00–16:00 Uhr
Fax
+49 7561 87194
Website der Behörde
leutkirch.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu?

Anschrift: Marktstraße 26, 88299 Leutkirch im Allgäu. Telefon: +49 7561 87-179. Öffnungszeiten: Mo, Di 08:00–11:30 Uhr; Do 08:00–11:30 und 14:00–17:00 Uhr; Telefonzeiten: Mo, Di 9:00–11:00 Uhr; Do 14:00–16:00 Uhr. E-Mail: abh@leutkirch.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.leutkirch.de/de/Leben/Rathaus/Stadtverwaltung/Einrichtungen

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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