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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Kirchheim unter Teck

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 52.121 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen und BürgerService (Sachgebiet 262, Ausländerbehörde).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kirchheim unter Teck
Marktstraße 14
73230 Kirchheim unter Teck
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr; Mi geschlossen; Vorsprache nur mit Termin (Abholung fertiger Dokumente auch ohne Termin)
Website der Behörde
kirchheim-teck.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kirchheim unter Teck zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kirchheim unter Teck?

Anschrift: Marktstraße 14, 73230 Kirchheim unter Teck. Telefon: +49 7021 502-0. Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr; Mi geschlossen; Vorsprache nur mit Termin (Abholung fertiger Dokumente auch ohne Termin). E-Mail: auslaenderamt@kirchheim-teck.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kirchheim unter Teck zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Kirchheim unter Teck, Dettingen unter Teck, Notzingen.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kirchheim unter Teck?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kirchheim-teck.de/de/Stadt-Rathaus/Rathaus/Stadtverwaltung/Sachgebiet?view=publish&item=level1&id=7

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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