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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Enzkreis

Zuständig für 27 Städte und Gemeinden mit rund 172.958 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Amt für Migration und Flüchtlinge).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Enzkreis
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
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Öffnungszeiten
Nur mit Termin; Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Mi, Do 08:00–12:30 und 13:30–15:30 Uhr; Di 08:00–12:30 und 13:30–18:00 Uhr; Fr 08:00–12:00 Uhr
Fax
+49 7231 3089590
Website der Behörde
enzkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Enzkreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Enzkreis?

Anschrift: Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim. Telefon: +49 7231 308-9608. Öffnungszeiten: Nur mit Termin; Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Mi, Do 08:00–12:30 und 13:30–15:30 Uhr; Di 08:00–12:30 und 13:30–18:00 Uhr; Fr 08:00–12:00 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@enzkreis.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Enzkreis zuständig?

Für 27 Städte und Gemeinden, darunter Niefern-Öschelbronn, Remchingen, Straubenhardt, Birkenfeld, Königsbach-Stein, Keltern, Knittlingen, Neuenbürg und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Enzkreis?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.enzkreis.de/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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