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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Rems-Murr-Kreis

Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 154.848 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt und Staatsangehörigkeitsrecht.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Rems-Murr-Kreis
Rötestraße 17
71332 Waiblingen
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Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung: Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr; Do 13:30–18:00 Uhr
Fax
+49 7151 5011744
Website der Behörde
rems-murr-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Rems-Murr-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Rems-Murr-Kreis?

Anschrift: Rötestraße 17, 71332 Waiblingen. Telefon: +49 7151 501-1368. Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung: Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr; Do 13:30–18:00 Uhr. E-Mail: infoabh@rems-murr-kreis.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Rems-Murr-Kreis zuständig?

Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Kernen im Remstal, Murrhardt, Remshalden, Leutenbach, Korb, Rudersberg, Welzheim, Schwaikheim und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Rems-Murr-Kreis?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://rems-murr-kreis.saas.smartcjm.com/m/remsmurrkreis-abh/extern/calendar/?uid=d6c608cb-582e-4bdf-bdb1-1e0c55853be8

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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