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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Singen (Hohentwiel)

Zuständig für Singen (Hohentwiel).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Singen (Hohentwiel)
August-Ruf-Straße 13
78224 Singen (Hohentwiel)
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Öffnungszeiten
Mo, Do, Fr 8.30-12 Uhr; Mi 8.30-12 und 14-16 Uhr; Vorsprachen bei Sachbearbeitern nach Terminvereinbarung
Website der Behörde
singen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Singen (Hohentwiel)?

Anschrift: August-Ruf-Straße 13, 78224 Singen (Hohentwiel). Telefon: +49 7731 85-0. Öffnungszeiten: Mo, Do, Fr 8.30-12 Uhr; Mi 8.30-12 und 14-16 Uhr; Vorsprachen bei Sachbearbeitern nach Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@singen.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Singen (Hohentwiel)?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.singen.de/informieren/buergerservice/auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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