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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Schwäbisch Hall

Zuständig für Schwäbisch Hall. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Schwäbisch Hall
Gymnasiumstraße 2
74523 Schwäbisch Hall
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Öffnungszeiten
Mo 8-12 Uhr; Di 14-16 Uhr; Mi geschlossen; Do 8-12 und 14-17 Uhr; Fr 8-12 Uhr
Website der Behörde
schwaebischhall.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Schwäbisch Hall?

Anschrift: Gymnasiumstraße 2, 74523 Schwäbisch Hall. Telefon: +49 791 751 340. Öffnungszeiten: Mo 8-12 Uhr; Di 14-16 Uhr; Mi geschlossen; Do 8-12 und 14-17 Uhr; Fr 8-12 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@schwaebischhall.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Schwäbisch Hall?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.schwaebischhall.de/de/rathaus-service/verwaltung/organigramm/6024481/auslaenderangelegenheiten

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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