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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Fellbach

Zuständig für Fellbach. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Fellbach
Marktplatz 1
70734 Fellbach
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Öffnungszeiten
Mo 8–13 Uhr; Di 8–13 Uhr; Mi geschlossen; Do 13–18 Uhr; Fr 8–13 Uhr; nur mit Termin; Telefonzeiten: Mo, Di 8–16 Uhr; Do 8–18 Uhr; Fr 8–13 Uhr
Website der Behörde
fellbach.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Fellbach?

Anschrift: Marktplatz 1, 70734 Fellbach. Telefon: +49 711 5851-0. Öffnungszeiten: Mo 8–13 Uhr; Di 8–13 Uhr; Mi geschlossen; Do 13–18 Uhr; Fr 8–13 Uhr; nur mit Termin; Telefonzeiten: Mo, Di 8–16 Uhr; Do 8–18 Uhr; Fr 8–13 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@fellbach.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Fellbach?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: http://termine-reservieren.de/termine/fellbach/select2?md=2

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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