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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Heidelberg

Zuständig für Heidelberg. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Zuwanderungsrecht (Ausländerbehörde).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Heidelberg
Bergheimer Straße 147
69115 Heidelberg
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Öffnungszeiten
Besuchszeit: Mo 8–12 Uhr; Di 8–13 Uhr; Mi 8–13 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Fax
+49 6221 58-4617520
Website der Behörde
heidelberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Heidelberg?

Anschrift: Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg. Telefon: +49 6221 58-17520. Öffnungszeiten: Besuchszeit: Mo 8–12 Uhr; Di 8–13 Uhr; Mi 8–13 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Sprechzeiten nach Terminvereinbarung. E-Mail: zuwanderung-post@heidelberg.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Heidelberg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.heidelberg.de/hd/-/Behoerdenwegweiser/zuwanderungsrecht-auslaenderbehoerde/oe6011005

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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