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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Geislingen an der Steige

Zuständig für Geislingen an der Steige.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Geislingen an der Steige
Schloßgasse 3
73312 Geislingen an der Steige
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Ausländerbehörde: Montag bis Freitag: nur mit Termin
Website der Behörde
geislingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Geislingen an der Steige?

Anschrift: Schloßgasse 3, 73312 Geislingen an der Steige. Telefon: +49 7331 24-0. Öffnungszeiten: Ausländerbehörde: Montag bis Freitag: nur mit Termin. E-Mail: abh@geislingen.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Geislingen an der Steige?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://reservation.frontdesksuite.com/geislingen/termine

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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