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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Landkreis Ravensburg

Zuständig für 35 Städte und Gemeinden mit rund 162.896 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Ravensburg
Schützenstraße 69
88212 Ravensburg
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Öffnungszeiten
Persönliche Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Fax
+49 751 85-779805
Website der Behörde
rv.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Ravensburg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Ravensburg?

Anschrift: Schützenstraße 69, 88212 Ravensburg. Telefon: +49 751 85-0. Öffnungszeiten: Persönliche Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@rv.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Ravensburg zuständig?

Für 35 Städte und Gemeinden, darunter Bad Waldsee, Isny im Allgäu, Bad Wurzach, Aulendorf, Kißlegg, Baienfurt, Argenbühl, Horgenzell und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Ravensburg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.rv.de/ihr+anliegen/migration+und+integration/auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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