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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Lahr/Schwarzwald

Zuständig für Lahr/Schwarzwald.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Lahr/Schwarzwald
Rathausplatz 4
77933 Lahr
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Mo 9–12 Uhr; Di 14–16 Uhr; Do 9–12 Uhr
Website der Behörde
lahr.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Lahr/Schwarzwald?

Anschrift: Rathausplatz 4, 77933 Lahr. Telefon: +49 7821 910-00. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Mo 9–12 Uhr; Di 14–16 Uhr; Do 9–12 Uhr. E-Mail: termin.abh@lahr.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Lahr/Schwarzwald?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.lahr.de/ansprechpartner-auslaenderbehoerde.59666.htm

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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