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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Landkreis Tuttlingen

Zuständig für 34 Städte und Gemeinden mit rund 108.099 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
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Öffnungszeiten
Mittwoch geschlossen; an den übrigen Wochentagen zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung per E-Mail
Website der Behörde
landkreis-tuttlingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Tuttlingen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Tuttlingen?

Anschrift: Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen. Telefon: +49 7461 926 0. Öffnungszeiten: Mittwoch geschlossen; an den übrigen Wochentagen zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung per E-Mail. E-Mail: auslaenderamt@landkreis-tuttlingen.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Tuttlingen zuständig?

Für 34 Städte und Gemeinden, darunter Trossingen, Spaichingen, Aldingen, Immendingen, Geisingen, Emmingen-Liptingen, Neuhausen ob Eck, Wurmlingen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Tuttlingen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-tuttlingen.de/Service-und-Verwaltung/%C3%84mter-und-Aufgaben/Ordnungsamt/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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