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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Ostalbkreis

Zuständig für 39 Städte und Gemeinden mit rund 160.389 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
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Öffnungszeiten
Dienststelle Aalen: Montag 08:15-11:45 Uhr und 14:00-16:00 Uhr; Donnerstag 08:15-11:45 Uhr und 14:00-18:00 Uhr; Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Telefonzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 10:30-11:30 Uhr
Website der Behörde
ostalbkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Ostalbkreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Ostalbkreis?

Anschrift: Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen. Telefon: +49 7361 503-2222. Öffnungszeiten: Dienststelle Aalen: Montag 08:15-11:45 Uhr und 14:00-16:00 Uhr; Donnerstag 08:15-11:45 Uhr und 14:00-18:00 Uhr; Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Telefonzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 10:30-11:30 Uhr. E-Mail: info@ostalbkreis.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Ostalbkreis zuständig?

Für 39 Städte und Gemeinden, darunter Bopfingen, Lorch, Heubach, Neresheim, Oberkochen, Abtsgmünd, Waldstetten, Mutlangen und weitere.

Hat die Ausländerbehörde Ostalbkreis weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Ausländerbehörde - Dienststelle Schwäbisch Gmünd, Außenstelle Hardt, Schwäbisch Gmünd.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Ostalbkreis?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://thor.ostalbkreis.de/m/sicherheit-und-ordnung/extern/calendar/?uid=e6f2fdf6-8f98-4c13-bc9c-7385422ee711

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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