Heubach · Ostalbkreis · 10.145 Einwohner
Ausländerbehörde für Heubach
Zuständig ist die Ausländerbehörde Ostalbkreis mit Sitz in Aalen.
Postleitzahlen in Heubach: 73540
Ausländerbehörde Ostalbkreis
- Anschrift
- Ausländerbehörde Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7361 503-2222
- Öffnungszeiten
- Dienststelle Aalen: Montag 08:15-11:45 Uhr und 14:00-16:00 Uhr; Donnerstag 08:15-11:45 Uhr und 14:00-18:00 Uhr; Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Telefonzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 10:30-11:30 Uhr
- info@ostalbkreis.de
- Website der Behörde
- ostalbkreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Heubach zuständig?
Für Heubach (Ostalbkreis) ist die Ausländerbehörde Ostalbkreis zuständig, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, Telefon +49 7361 503-2222.
Welche Postleitzahlen gehören zu Heubach?
Zur Gemeinde Heubach gehören die Postleitzahlen 73540. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Ostalbkreis erreichbar?
Öffnungszeiten: Dienststelle Aalen: Montag 08:15-11:45 Uhr und 14:00-16:00 Uhr; Donnerstag 08:15-11:45 Uhr und 14:00-18:00 Uhr; Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Telefonzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 10:30-11:30 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).