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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Weingarten

Zuständig für Weingarten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Weingarten
Kirchstraße 2
88250 Weingarten
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Öffnungszeiten
Mo 8.30 - 12 Uhr; Di 8.30 - 12 Uhr; Mi 8.30 - 13 Uhr; Do 8.30 - 12 sowie 14 - 17.30 Uhr
Website der Behörde
stadt-weingarten.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Weingarten?

Anschrift: Kirchstraße 2, 88250 Weingarten. Telefon: +49 751 405 0. Öffnungszeiten: Mo 8.30 - 12 Uhr; Di 8.30 - 12 Uhr; Mi 8.30 - 13 Uhr; Do 8.30 - 12 sowie 14 - 17.30 Uhr. E-Mail: abh@stadt-weingarten.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Weingarten?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.stadt-weingarten.de/service-und-verwaltung/verwaltung/verwaltungsuebersicht/dezernat-1-bildung-und-gesellschaft/buergerservice-und-ordnungswesen/auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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