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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Böblingen

Zuständig für Böblingen. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Böblingen
Marktplatz 16
71032 Böblingen
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Öffnungszeiten
Service-Schalter (Kurzkontakte): Mo 9–12 Uhr, Di 9–12 und 16–18 Uhr, Do 9–12 und 15–16.30 Uhr, Mi und Fr geschlossen; fallspezifische Anliegen nur mit Termin bei der sachbearbeitenden Person
Fax
+49 7031 669 1499
Website der Behörde
boeblingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Böblingen?

Anschrift: Marktplatz 16, 71032 Böblingen. Telefon: +49 7031 669-0. Öffnungszeiten: Service-Schalter (Kurzkontakte): Mo 9–12 Uhr, Di 9–12 und 16–18 Uhr, Do 9–12 und 15–16.30 Uhr, Mi und Fr geschlossen; fallspezifische Anliegen nur mit Termin bei der sachbearbeitenden Person. E-Mail: auslaenderamt@boeblingen.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Böblingen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.boeblingen.de/Auslaenderamt

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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