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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Wiesloch

Zuständig für Wiesloch. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Wiesloch
Marktstraße 13
69168 Wiesloch
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Mo 8–12 Uhr; Mi 8–12 und 14–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
wiesloch.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Wiesloch?

Anschrift: Marktstraße 13, 69168 Wiesloch. Telefon: +49 6222 84-4555. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Mo 8–12 Uhr; Mi 8–12 und 14–18 Uhr; Fr 8–12 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderamt@wiesloch.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Wiesloch?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.terminland.de/auslaenderamt_wiesloch/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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