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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Karlsruhe

Zuständig für Karlsruhe.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Karlsruhe
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe
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Öffnungszeiten
Mo–Mi 7.30–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr; Do 7.30–12.30 Uhr und 14–16 Uhr; Fr 7.30–12.30 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung (dringende Fälle im Expressbereich ohne Termin)
Fax
+49 721 133 3275
Website der Behörde
karlsruhe.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Karlsruhe?

Anschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe. Telefon: +49 721 115. Öffnungszeiten: Mo–Mi 7.30–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr; Do 7.30–12.30 Uhr und 14–16 Uhr; Fr 7.30–12.30 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung (dringende Fälle im Expressbereich ohne Termin). E-Mail: abh@oa.karlsruhe.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Karlsruhe?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://karlsruhe.konsentas.de/form/16/?signup_new=1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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