Ausländerbehörden.org

Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Villingen-Schwenningen

Zuständig für Villingen-Schwenningen. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Bürgeramt, Abt. Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Villingen-Schwenningen
Auf der Steig 6
78052 Villingen-Schwenningen
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7721 82-1427
Website der Behörde
villingen-schwenningen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Villingen-Schwenningen?

Anschrift: Auf der Steig 6, 78052 Villingen-Schwenningen. Telefon: +49 7721 821407. E-Mail: auslaenderwesen@villingen-schwenningen.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Villingen-Schwenningen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.villingen-schwenningen.de/wir-sind-fuer-sie-da/dienstleistungen-a-z/aufenthaltserlaubnis-fuer-eine-beschaeftigung-beantragen/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Baden-Württemberg