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Baden-Württemberg

Ausländerbehörde Landkreis Göppingen

Zuständig für 36 Städte und Gemeinden mit rund 172.081 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
landkreis-goeppingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Göppingen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Göppingen?

Anschrift: Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen. Telefon: +49 7161 202-5170. E-Mail: auslaenderwesen@lkgp.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Göppingen zuständig?

Für 36 Städte und Gemeinden, darunter Eislingen/Fils, Ebersbach an der Fils, Uhingen, Donzdorf, Süßen, Salach, Böhmenkirch, Kuchen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Göppingen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-goeppingen.de/landratsamt/aemter/auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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