Schwaikheim · Rems-Murr-Kreis · 10.028 Einwohner
Ausländerbehörde für Schwaikheim
Zuständig ist die Ausländerbehörde Rems-Murr-Kreis mit Sitz in Waiblingen.
Postleitzahlen in Schwaikheim: 71409
Ausländerbehörde Rems-Murr-Kreis
- Anschrift
- Ausländerbehörde Rems-Murr-Kreis
Rötestraße 17
71332 Waiblingen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7151 501-1368
- Öffnungszeiten
- Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung: Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr; Do 13:30–18:00 Uhr
- Fax
- +49 7151 5011744
- Website der Behörde
- rems-murr-kreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Schwaikheim zuständig?
Für Schwaikheim (Rems-Murr-Kreis) ist die Ausländerbehörde Rems-Murr-Kreis zuständig, Rötestraße 17, 71332 Waiblingen, Telefon +49 7151 501-1368.
Welche Postleitzahlen gehören zu Schwaikheim?
Zur Gemeinde Schwaikheim gehören die Postleitzahlen 71409. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Rems-Murr-Kreis erreichbar?
Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung: Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr; Do 13:30–18:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).