Endingen am Kaiserstuhl · Landkreis Emmendingen · 10.381 Einwohner
Ausländerbehörde für Endingen am Kaiserstuhl
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Emmendingen mit Sitz in Emmendingen.
Postleitzahlen in Endingen am Kaiserstuhl: 79346
Ausländerbehörde Landkreis Emmendingen
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Emmendingen
Karl-Friedrich-Straße 96/1
79312 Emmendingen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7641 451-8124
- Öffnungszeiten
- Sprechzeiten (nur nach vorheriger Terminvereinbarung): Mo, Di, Fr 8.30-12 Uhr; Do 8.30-12 Uhr und 14-18 Uhr; Mi keine Sprechzeiten. Telefonzeiten: Mo, Do 8.30-12 Uhr; Di 8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr; Mi 14-15.30 Uhr
- Fax
- +49 7641 451-8199
- Website der Behörde
- landkreis-emmendingen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Endingen am Kaiserstuhl zuständig?
Für Endingen am Kaiserstuhl (Landkreis Emmendingen) ist die Ausländerbehörde Landkreis Emmendingen zuständig, Karl-Friedrich-Straße 96/1, 79312 Emmendingen, Telefon +49 7641 451-8124.
Welche Postleitzahlen gehören zu Endingen am Kaiserstuhl?
Zur Gemeinde Endingen am Kaiserstuhl gehören die Postleitzahlen 79346. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Emmendingen erreichbar?
Öffnungszeiten: Sprechzeiten (nur nach vorheriger Terminvereinbarung): Mo, Di, Fr 8.30-12 Uhr; Do 8.30-12 Uhr und 14-18 Uhr; Mi keine Sprechzeiten. Telefonzeiten: Mo, Do 8.30-12 Uhr; Di 8.30-12 Uhr und 14-15.30 Uhr; Mi 14-15.30 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).