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Baiersbronn · Landkreis Freudenstadt · 15.465 Einwohner

Ausländerbehörde für Baiersbronn

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Freudenstadt mit Sitz in Freudenstadt.

Postleitzahlen in Baiersbronn: 72270

Ausländerbehörde Landkreis Freudenstadt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Freudenstadt
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
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Öffnungszeiten
Di 08:00–12:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 14:00–17:30 Uhr; Fr 08:00–12:30 Uhr; und nach Vereinbarung; Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 7441 920-996168
Website der Behörde
kreis-fds.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Baiersbronn zuständig?

Für Baiersbronn (Landkreis Freudenstadt) ist die Ausländerbehörde Landkreis Freudenstadt zuständig, Wittlensweilerstraße 3, 72250 Freudenstadt, Telefon +49 7441 920-6168.

Welche Postleitzahlen gehören zu Baiersbronn?

Zur Gemeinde Baiersbronn gehören die Postleitzahlen 72270. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Freudenstadt erreichbar?

Öffnungszeiten: Di 08:00–12:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 14:00–17:30 Uhr; Fr 08:00–12:30 Uhr; und nach Vereinbarung; Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).