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Boppard · Rhein-Hunsrück-Kreis · 15.771 Einwohner

Ausländerbehörde für Boppard

Zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis mit Sitz in Simmern/Hunsrück.

Postleitzahlen in Boppard: 56154

Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis

Anschrift
Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis
Ludwigstraße 3–5
55469 Simmern/Hunsrück
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Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr; Di 14:00–16:00 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr
Website der Behörde
kv-rhk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Boppard zuständig?

Für Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis) ist die Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis zuständig, Ludwigstraße 3–5, 55469 Simmern/Hunsrück, Telefon +49 6761 82-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Boppard?

Zur Gemeinde Boppard gehören die Postleitzahlen 56154. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr; Di 14:00–16:00 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).