Boppard · Rhein-Hunsrück-Kreis · 15.771 Einwohner
Ausländerbehörde für Boppard
Zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis mit Sitz in Simmern/Hunsrück.
Postleitzahlen in Boppard: 56154
Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis
- Anschrift
- Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis
Ludwigstraße 3–5
55469 Simmern/Hunsrück
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6761 82-0
- Öffnungszeiten
- Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr; Di 14:00–16:00 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr
- Website der Behörde
- kv-rhk.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Boppard zuständig?
Für Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis) ist die Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis zuständig, Ludwigstraße 3–5, 55469 Simmern/Hunsrück, Telefon +49 6761 82-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Boppard?
Zur Gemeinde Boppard gehören die Postleitzahlen 56154. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr; Di 14:00–16:00 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).