Rheinland-Pfalz
Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis
Zuständig für 137 Städte und Gemeinden mit rund 106.705 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis
Ludwigstraße 3–5
55469 Simmern/Hunsrück
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6761 82-0
- Öffnungszeiten
- Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr; Di 14:00–16:00 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr
- Website der Behörde
- kv-rhk.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Boppard15.771 Einw.
- Simmern/ Hunsrück8.195 Einw.
- Kastellaun5.722 Einw.
- Emmelshausen4.980 Einw.
- Rheinböllen4.296 Einw.
- Kirchberg (Hunsrück)4.189 Einw.
- Sohren3.184 Einw.
- Oberwesel2.939 Einw.
- Sankt Goar2.847 Einw.
- Beltheim1.935 Einw.
- Büchenbeuren1.823 Einw.
- Argenthal1.720 Einw.
- Bell (Hunsrück)1.482 Einw.
- Gondershausen1.315 Einw.
- Gemünden1.300 Einw.
- Halsenbach1.273 Einw.
- Lautzenhausen1.122 Einw.
- Dommershausen1.108 Einw.
- Mastershausen988 Einw.
- Ellern (Hunsrück)891 Einw.
- Buch860 Einw.
- Riesweiler810 Einw.
- Laufersweiler791 Einw.
- Tiefenbach774 Einw.
- Mengerschied720 Einw.
- Dickenschied709 Einw.
- Leiningen702 Einw.
- Urbar681 Einw.
- Braunshorn670 Einw.
- Damscheid663 Einw.
- Niederburg656 Einw.
- Karbach639 Einw.
- Mörsdorf620 Einw.
- Nannhausen620 Einw.
- Pfalzfeld616 Einw.
- Dichtelbach608 Einw.
- Wiebelsheim604 Einw.
- Kisselbach602 Einw.
- Holzbach594 Einw.
- Dillendorf560 Einw.
- Dörth554 Einw.
- Lingerhahn529 Einw.
- Liebshausen505 Einw.
- Norath492 Einw.
- Beulich487 Einw.
- Kümbdchen485 Einw.
- Külz (Hunsrück)483 Einw.
- Laudert470 Einw.
- Mutterschied469 Einw.
- Bärenbach457 Einw.
- Gödenroth447 Einw.
- Unzenberg444 Einw.
- Kappel441 Einw.
- Niedersohren440 Einw.
- Laubach439 Einw.
- Heinzenbach436 Einw.
- Sargenroth434 Einw.
- Niederweiler419 Einw.
- Kratzenburg406 Einw.
- Reckershausen385 Einw.
- Horn381 Einw.
- Ney379 Einw.
- Alterkülz373 Einw.
- Bickenbach363 Einw.
- Uhler358 Einw.
- Reich347 Einw.
- Keidelheim335 Einw.
- Niederkumbd335 Einw.
- Neuerkirch334 Einw.
- Ravengiersburg331 Einw.
- Schwall328 Einw.
- Morshausen328 Einw.
- Mörschbach324 Einw.
- Ohlweiler322 Einw.
- Wüschheim320 Einw.
- Perscheid317 Einw.
- Biebern313 Einw.
- Pleizenhausen312 Einw.
- Erbach310 Einw.
- Hollnich304 Einw.
- Altweidelbach291 Einw.
- Hirschfeld (Hunsrück)285 Einw.
- Schönborn283 Einw.
- Klosterkumbd276 Einw.
- Hungenroth273 Einw.
- Zilshausen270 Einw.
- Roth258 Einw.
- Schnorbach258 Einw.
- Ober Kostenz256 Einw.
- Fronhofen243 Einw.
- Bubach241 Einw.
- Hausbay241 Einw.
- Mermuth236 Einw.
- Riegenroth234 Einw.
- Hasselbach230 Einw.
- Wahlenau221 Einw.
- Woppenroth216 Einw.
- Gehlweiler213 Einw.
- Dill210 Einw.
- Nieder Kostenz208 Einw.
- Benzweiler205 Einw.
- Michelbach204 Einw.
- Rödern200 Einw.
- Budenbach198 Einw.
- Belgweiler189 Einw.
- Lindenschied187 Einw.
- Womrath187 Einw.
- Wahlbach187 Einw.
- Spesenroth175 Einw.
- Schlierschied172 Einw.
- Lahr166 Einw.
- Würrich162 Einw.
- Rohrbach161 Einw.
- Badenhard157 Einw.
- Henau155 Einw.
- Schwarzen148 Einw.
- Raversbeuren140 Einw.
- Maisborn139 Einw.
- Thörlingen138 Einw.
- Birkheim137 Einw.
- Steinbach135 Einw.
- Oppertshausen125 Einw.
- Rödelhausen123 Einw.
- Belg122 Einw.
- Kludenbach122 Einw.
- Niedert119 Einw.
- Sohrschied118 Einw.
- Bergenhausen114 Einw.
- Rayerschied111 Einw.
- Hecken110 Einw.
- Maitzborn110 Einw.
- Utzenhain109 Einw.
- Metzenhausen98 Einw.
- Hahn91 Einw.
- Todenroth88 Einw.
- Korweiler81 Einw.
- Mühlpfad64 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis?
Anschrift: Ludwigstraße 3–5, 55469 Simmern/Hunsrück. Telefon: +49 6761 82-0. Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr; Di 14:00–16:00 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr. E-Mail: aufenthalt@rheinhunsrueck.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis zuständig?
Für 137 Städte und Gemeinden, darunter Boppard, Simmern/ Hunsrück, Kastellaun, Emmelshausen, Rheinböllen, Kirchberg (Hunsrück), Sohren, Oberwesel und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kv-rhk.de/service-leistungen/aufenthalt-ordnung-recht/aufenthalt-einbuergerung/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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- Ausländerbehörde Landkreis Alzey-Worms
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