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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Koblenz

Zuständig für Koblenz. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ordnungsamt/Ausländerbehörde.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Koblenz
Rudolf-Virchow-Straße 11
56073 Koblenz
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Öffnungszeiten
Nur mit Terminvereinbarung: Mo, Di, Do, Fr 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:30 und 13:30–16:30 Uhr
Fax
+49 261 129-4620
Postanschrift
Postfach 201551
56015 Koblenz
Website der Behörde
koblenz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Koblenz?

Anschrift: Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz. Telefon: +49 261 129-4685. Öffnungszeiten: Nur mit Terminvereinbarung: Mo, Di, Do, Fr 8:00–12:00 Uhr; Mi 8:00–12:30 und 13:30–16:30 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt.koblenz.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Koblenz?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.koblenz.de/buergerservice/abteilungen/RLP:department:345950/migration-ordnungsamt/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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