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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Landkreis Birkenfeld

Zuständig für 96 Städte und Gemeinden mit rund 82.611 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländer- und Asylwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Birkenfeld
Schneewiesenstraße 25
55765 Birkenfeld
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Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:30–12:00 Uhr; Termine im Bereich Ausländerwesen ausschließlich online
Website der Behörde
landkreis-birkenfeld.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Birkenfeld zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Birkenfeld?

Anschrift: Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld. Telefon: +49 6782 15-0. Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:30–12:00 Uhr; Termine im Bereich Ausländerwesen ausschließlich online.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Birkenfeld zuständig?

Für 96 Städte und Gemeinden, darunter Idar-Oberstein, Birkenfeld, Baumholder, Hoppstädten-Weiersbach, Rhaunen, Brücken, Kirschweiler, Heimbach und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Birkenfeld?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-birkenfeld.de/Verwaltung-2-Politik/Verwaltung/Was-erledige-ich-wo.htm/Dienstleistungen/Auslaender-und-Asylrecht.html?

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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