Ausländerbehörden.org

Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Landkreis Alzey-Worms

Zuständig für 69 Städte und Gemeinden mit rund 131.238 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Referat 31 - Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo, Di 14–16 Uhr; Do 14–18 Uhr; persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung
Fax
+49 6731 408-84444
Website der Behörde
kreis-alzey-worms.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Alzey-Worms zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Alzey-Worms?

Anschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey. Telefon: +49 6731 408-0. Öffnungszeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo, Di 14–16 Uhr; Do 14–18 Uhr; persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung. E-Mail: abh@alzey-worms.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Alzey-Worms zuständig?

Für 69 Städte und Gemeinden, darunter Alzey, Osthofen, Wörrstadt, Saulheim, Wöllstein, Gau-Odernheim, Eich, Westhofen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Alzey-Worms?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kreis-alzey-worms.de/ueber-uns/die-kreisverwaltung-stellt-sich-vor/abteilungen-und-referate/referate/referat-31-auslaenderwesen/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz