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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Speyer

Zuständig für Speyer.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Speyer
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
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Öffnungszeiten
Vorsprache nur mit Termin (vorab per E-Mail oder telefonisch): Mo, Di, Mi, Fr 08:00–12:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr; Telefonische Erreichbarkeit: Mo 15:00–16:00 Uhr, Di–Fr 09:00–10:00 Uhr
Fax
+49 6232 14-2345
Website der Behörde
speyer.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Speyer?

Anschrift: Große Himmelsgasse 10, 67346 Speyer. Telefon: +49 6232 14-2441. Öffnungszeiten: Vorsprache nur mit Termin (vorab per E-Mail oder telefonisch): Mo, Di, Mi, Fr 08:00–12:00 Uhr; Do 08:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr; Telefonische Erreichbarkeit: Mo 15:00–16:00 Uhr, Di–Fr 09:00–10:00 Uhr. E-Mail: aufenthaltsrecht@stadt-speyer.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Speyer?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.speyer.de/de/buergerservice/abteilungen/RLP:department:339199/220-auslaenderbehoerde/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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