Rheinland-Pfalz
Ausländerbehörde Landkreis Bad Kreuznach
Zuständig für 118 Städte und Gemeinden mit rund 164.748 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt 10: Ausländeramt.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Bad Kreuznach
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 671 803-1399
- Öffnungszeiten
- Servicepoint (ohne Termin): Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr, Do 14:00–18:00 Uhr; für Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen zwingend Terminvereinbarung
- Website der Behörde
- kreis-badkreuznach.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Bad Kreuznach zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Bad Kreuznach54.168 Einw.
- Kirn8.551 Einw.
- Bad Sobernheim6.564 Einw.
- Langenlonsheim4.357 Einw.
- Stromberg3.514 Einw.
- Hargesheim2.945 Einw.
- Meisenheim2.910 Einw.
- Roxheim2.807 Einw.
- Bretzenheim2.752 Einw.
- Rüdesheim2.744 Einw.
- Guldental2.465 Einw.
- Waldböckelheim2.212 Einw.
- Hackenheim2.166 Einw.
- Simmertal1.887 Einw.
- Windesheim1.813 Einw.
- Weinsheim1.761 Einw.
- Odernheim am Glan1.747 Einw.
- Fürfeld1.691 Einw.
- Hochstetten-Dhaun1.664 Einw.
- Wallhausen1.623 Einw.
- Norheim1.583 Einw.
- Monzingen1.561 Einw.
- Feilbingert1.532 Einw.
- Pfaffen-Schwabenheim1.522 Einw.
- Rümmelsheim1.459 Einw.
- Staudernheim1.451 Einw.
- Merxheim1.436 Einw.
- Seibersbach1.319 Einw.
- Meddersheim1.311 Einw.
- Hüffelsheim1.276 Einw.
- Spabrücken1.212 Einw.
- Hennweiler1.190 Einw.
- Bockenau1.185 Einw.
- Volxheim1.140 Einw.
- Frei-Laubersheim1.046 Einw.
- Gutenberg1.043 Einw.
- Neu-Bamberg962 Einw.
- Mandel927 Einw.
- Oberhausen bei Kirn908 Einw.
- Schweppenhausen901 Einw.
- Waldlaubersheim884 Einw.
- Becherbach844 Einw.
- Laubenheim833 Einw.
- Altenbamberg829 Einw.
- Hallgarten827 Einw.
- Sponheim762 Einw.
- Daxweiler743 Einw.
- Dorsheim737 Einw.
- Biebelsheim730 Einw.
- Dörrebach724 Einw.
- Rehborn687 Einw.
- Hochstätten656 Einw.
- Braunweiler628 Einw.
- Traisen621 Einw.
- Schöneberg616 Einw.
- Niederhausen580 Einw.
- Warmsroth540 Einw.
- Duchroth537 Einw.
- Lauschied535 Einw.
- Hahnenbach533 Einw.
- Seesbach504 Einw.
- Hergenfeld502 Einw.
- Bärenbach490 Einw.
- Winterbach474 Einw.
- Nußbaum474 Einw.
- Weiler bei Monzingen439 Einw.
- Raumbach432 Einw.
- Sommerloch410 Einw.
- Heimweiler410 Einw.
- Becherbach bei Kirn409 Einw.
- Breitenheim393 Einw.
- Sankt Katharinen380 Einw.
- Schloßböckelheim374 Einw.
- Oberhausen an der Nahe357 Einw.
- Hundsbach357 Einw.
- Argenschwang348 Einw.
- Meckenbach348 Einw.
- Boos346 Einw.
- Pleitersheim345 Einw.
- Bruschied334 Einw.
- Callbach330 Einw.
- Desloch325 Einw.
- Münchwald290 Einw.
- Kirschroth290 Einw.
- Limbach286 Einw.
- Oberstreit285 Einw.
- Roth285 Einw.
- Martinstein283 Einw.
- Kellenbach256 Einw.
- Schwarzerden240 Einw.
- Schneppenbach239 Einw.
- Eckenroth235 Einw.
- Dalberg227 Einw.
- Daubach227 Einw.
- Allenfeld222 Einw.
- Reiffelbach219 Einw.
- Burgsponheim217 Einw.
- Lettweiler215 Einw.
- Jeckenbach206 Einw.
- Bärweiler203 Einw.
- Winterburg197 Einw.
- Otzweiler196 Einw.
- Weitersborn196 Einw.
- Abtweiler195 Einw.
- Spall185 Einw.
- Auen185 Einw.
- Löllbach183 Einw.
- Schmittweiler167 Einw.
- Ippenschied148 Einw.
- Gebroth143 Einw.
- Schweinschied137 Einw.
- Tiefenthal135 Einw.
- Langenthal85 Einw.
- Königsau64 Einw.
- Brauweiler63 Einw.
- Rehbach42 Einw.
- Horbach41 Einw.
- Heinzenberg29 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Bad Kreuznach?
Anschrift: Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach. Telefon: +49 671 803-1399. Öffnungszeiten: Servicepoint (ohne Termin): Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr, Do 14:00–18:00 Uhr; für Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen zwingend Terminvereinbarung.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Bad Kreuznach zuständig?
Für 118 Städte und Gemeinden, darunter Bad Kreuznach, Kirn, Bad Sobernheim, Langenlonsheim, Stromberg, Hargesheim, Meisenheim, Roxheim und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Bad Kreuznach?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/informationen-aus-amt-10-der-kreisverwaltung-bad-kreuznach-auslaenderamt/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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