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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Landkreis Bad Dürkheim

Zuständig für 48 Städte und Gemeinden mit rund 134.329 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Migration und Integration, Personenstand und Staatsangehörigkeit (Ref. 31).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Bad Dürkheim
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi 08.30–13.00 Uhr; Do 08.30–13.00 und 14.00–18.00 Uhr; Fr 08.30–12.00 Uhr; Terminvereinbarung erforderlich. Telefonzeiten: Mo, Di, Do 08:30–10:30 Uhr; Do zusätzlich 14:00–16:00 Uhr
Fax
+49 6322 961-3050
Website der Behörde
kreis-bad-duerkheim.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Bad Dürkheim zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Bad Dürkheim?

Anschrift: Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim. Telefon: +49 6322 961-0. Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi 08.30–13.00 Uhr; Do 08.30–13.00 und 14.00–18.00 Uhr; Fr 08.30–12.00 Uhr; Terminvereinbarung erforderlich. Telefonzeiten: Mo, Di, Do 08:30–10:30 Uhr; Do zusätzlich 14:00–16:00 Uhr. E-Mail: ami@kreis-bad-duerkheim.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Bad Dürkheim zuständig?

Für 48 Städte und Gemeinden, darunter Haßloch, Bad Dürkheim, Grünstadt, Freinsheim, Wachenheim an der Weinstraße, Weisenheim am Sand, Lambrecht (Pfalz), Deidesheim und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Bad Dürkheim?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kreis-bad-duerkheim.de/buergerservice-1/abteilungen/RLP:department:263505/amt-fuer-migration-und-integration-personenstand-und-staatsangehoerigkeit-ref-31/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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