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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Landau in der Pfalz

Zuständig für Landau in der Pfalz. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Ordnungsamt, Abteilung Ausländerwesen).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landau in der Pfalz
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten (eingeschränkt, bis voraussichtlich Ende des Jahres): Mo 8:30–12:00 Uhr, Di 14:00–16:00 Uhr, Do 8:30–12:00 Uhr
Website der Behörde
landau.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landau in der Pfalz?

Anschrift: Klaus-von-Klitzing-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz. Telefon: +49 6341 13-0. Öffnungszeiten: Telefonzeiten (eingeschränkt, bis voraussichtlich Ende des Jahres): Mo 8:30–12:00 Uhr, Di 14:00–16:00 Uhr, Do 8:30–12:00 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@landau.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landau in der Pfalz?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landau.de/index.php?object=tx,2644.5&ModID=255&FID=2644.18136.1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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