Rheinland-Pfalz
Ausländerbehörde Rhein-Lahn-Kreis
Zuständig für 137 Städte und Gemeinden mit rund 125.588 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Rhein-Lahn-Kreis
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2603 972-0
- Öffnungszeiten
- Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Fax
- +49 2603 972-199
- Website der Behörde
- rhein-lahn-kreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Rhein-Lahn-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Lahnstein18.719 Einw.
- Diez11.428 Einw.
- Bad Ems10.030 Einw.
- Nassau4.840 Einw.
- Nastätten4.588 Einw.
- Hahnstätten3.018 Einw.
- Braubach3.002 Einw.
- Katzenelnbogen2.287 Einw.
- Altendiez2.175 Einw.
- Miehlen2.036 Einw.
- Singhofen1.783 Einw.
- Arzbach1.726 Einw.
- Birlenbach1.648 Einw.
- Kamp-Bornhofen1.508 Einw.
- Niederneisen1.472 Einw.
- Fachbach1.305 Einw.
- Dausenau1.281 Einw.
- Sankt Goarshausen1.248 Einw.
- Osterspai1.242 Einw.
- Holzhausen an der Haide1.209 Einw.
- Gückingen1.135 Einw.
- Holzappel1.092 Einw.
- Burgschwalbach1.080 Einw.
- Nievern1.059 Einw.
- Heistenbach1.046 Einw.
- Weisel997 Einw.
- Dachsenhausen980 Einw.
- Flacht967 Einw.
- Bornich925 Einw.
- Holzheim880 Einw.
- Bogel821 Einw.
- Dahlheim821 Einw.
- Kaub788 Einw.
- Klingelbach778 Einw.
- Winden734 Einw.
- Eppenrod730 Einw.
- Oberneisen719 Einw.
- Schönborn712 Einw.
- Becheln656 Einw.
- Filsen643 Einw.
- Kestert636 Einw.
- Buch611 Einw.
- Lohrheim592 Einw.
- Allendorf585 Einw.
- Balduinstein577 Einw.
- Oelsberg573 Einw.
- Frücht571 Einw.
- Kördorf561 Einw.
- Gemmerich552 Einw.
- Kaltenholzhausen552 Einw.
- Langenscheid525 Einw.
- Kemmenau516 Einw.
- Hambach499 Einw.
- Cramberg488 Einw.
- Weyer483 Einw.
- Nochern470 Einw.
- Lierschied466 Einw.
- Dörnberg465 Einw.
- Welterod464 Einw.
- Rettert462 Einw.
- Seelbach454 Einw.
- Mudershausen453 Einw.
- Weinähr440 Einw.
- Dörsdorf419 Einw.
- Niederwallmenach415 Einw.
- Attenhausen414 Einw.
- Hirschberg409 Einw.
- Berndroth398 Einw.
- Aull390 Einw.
- Isselbach386 Einw.
- Herold385 Einw.
- Obertiefenbach383 Einw.
- Obernhof383 Einw.
- Gutenacker371 Einw.
- Geisig367 Einw.
- Dörscheid362 Einw.
- Netzbach361 Einw.
- Scheidt359 Einw.
- Geilnau357 Einw.
- Ruppertshofen353 Einw.
- Reitzenhain352 Einw.
- Miellen348 Einw.
- Pohl348 Einw.
- Patersberg333 Einw.
- Bettendorf332 Einw.
- Himmighofen332 Einw.
- Biebrich329 Einw.
- Hömberg324 Einw.
- Wasenbach321 Einw.
- Marienfels321 Einw.
- Strüth315 Einw.
- Horhausen309 Einw.
- Prath308 Einw.
- Eisighofen296 Einw.
- Rettershain295 Einw.
- Berghausen289 Einw.
- Schiesheim282 Einw.
- Lipporn273 Einw.
- Laurenburg265 Einw.
- Niederbachheim265 Einw.
- Bremberg265 Einw.
- Lautert256 Einw.
- Berg254 Einw.
- Hunzel246 Einw.
- Steinsberg243 Einw.
- Reckenroth240 Einw.
- Kasdorf234 Einw.
- Schweighausen232 Einw.
- Diethardt225 Einw.
- Dienethal225 Einw.
- Lykershausen222 Einw.
- Oberbachheim206 Einw.
- Dornholzhausen206 Einw.
- Oberwallmenach200 Einw.
- Dessighofen197 Einw.
- Roth197 Einw.
- Sulzbach187 Einw.
- Niedertiefenbach181 Einw.
- Kehlbach178 Einw.
- Auel177 Einw.
- Lollschied177 Einw.
- Eschbach171 Einw.
- Reichenberg171 Einw.
- Hainau164 Einw.
- Mittelfischbach158 Einw.
- Winterwerb151 Einw.
- Oberwies148 Einw.
- Endlichhofen147 Einw.
- Oberfischbach147 Einw.
- Charlottenberg145 Einw.
- Sauerthal141 Einw.
- Ergeshausen134 Einw.
- Ebertshausen131 Einw.
- Weidenbach111 Einw.
- Zimmerschied97 Einw.
- Ehr87 Einw.
- Misselberg85 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Rhein-Lahn-Kreis?
Anschrift: Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems. Telefon: +49 2603 972-0. Öffnungszeiten: Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: referat31@rhein-lahn.rlp.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Rhein-Lahn-Kreis zuständig?
Für 137 Städte und Gemeinden, darunter Lahnstein, Diez, Bad Ems, Nassau, Nastätten, Hahnstätten, Braubach, Katzenelnbogen und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Rhein-Lahn-Kreis?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.rhein-lahn-kreis.de/verwaltung-service/online-antraege-ozg/ozg-abh/aufenthaltstitel/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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- Ausländerbehörde Landkreis Alzey-Worms
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- Ausländerbehörde Landkreis Südwestpfalz