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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Worms

Zuständig für Worms. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Abteilung 3.13 - Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Worms
Folzstraße 5
67547 Worms
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Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr; Di, Fr 08:00–12:00 Uhr; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung
Website der Behörde
worms.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Worms?

Anschrift: Folzstraße 5, 67547 Worms. Telefon: +49 6241 853-0. Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr; Di, Fr 08:00–12:00 Uhr; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@worms.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Worms?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.worms.de/neu-de/buergerservice/abteilung.php?id=59fad925adce94.06509296

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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