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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Landkreis Südliche Weinstraße

Zuständig für 75 Städte und Gemeinden mit rund 113.031 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerrecht und Staatsangehörigkeit (Ref. 31).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Website der Behörde
suedliche-weinstrasse.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Südliche Weinstraße zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Südliche Weinstraße?

Anschrift: An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz. Telefon: +49 6341 940-540. Öffnungszeiten: Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung. E-Mail: abh@suedliche-weinstrasse.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Südliche Weinstraße zuständig?

Für 75 Städte und Gemeinden, darunter Herxheim bei Landau/ Pfalz, Bad Bergzabern, Annweiler am Trifels, Edenkoben, Offenbach an der Queich, Maikammer, Billigheim-Ingenheim, Hochstadt (Pfalz) und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Südliche Weinstraße?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://lk-suedliche-weinstrasse.saas.smartcjm.com/m/abh/extern/calendar/?uid=975b5974-a60d-4f70-ae18-827bcb9be568&lang=de

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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