Ausländerbehörden.org

Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Trier

Zuständig für Trier. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Ausländerfragen - Allgemeines Ausländerrecht und Asyl.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Trier
Thyrsusstraße 17–19
54292 Trier
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo–Do 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr; Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 651 718-4100
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Website der Behörde
trier.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Trier?

Anschrift: Thyrsusstraße 17–19, 54292 Trier. Telefon: +49 651 718-0. Öffnungszeiten: Mo–Do 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr; Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@trier.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Trier?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.trier.de/service/dienstleistungen-a-z/15768.Lebenslagen-fuer-Buergerinnen-und-Buerger.html?detID=7087

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz