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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

Zuständig für 118 Städte und Gemeinden mit rund 132.125 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Kreisverwaltung, Abteilung Ordnung und Verkehr).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen (Westerwald)
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Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung; Öffnungszeiten laut PVOG: Mo, Di 09:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 09:00–12:00 Uhr; Do 09:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr; Fr 09:00–12:00 Uhr
Fax
+49 2681 81-2301
Website der Behörde
kreis-altenkirchen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Altenkirchen (Westerwald) zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Altenkirchen (Westerwald)?

Anschrift: Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen (Westerwald). Telefon: +49 2681 81-0. Öffnungszeiten: Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung; Öffnungszeiten laut PVOG: Mo, Di 09:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr; Mi 09:00–12:00 Uhr; Do 09:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr; Fr 09:00–12:00 Uhr. E-Mail: service-abh@kreis-ak.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Altenkirchen (Westerwald) zuständig?

Für 118 Städte und Gemeinden, darunter Betzdorf, Wissen, Kirchen (Sieg), Altenkirchen (Westerwald), Herdorf, Mudersbach, Daaden, Niederfischbach und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Altenkirchen (Westerwald)?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kreis-altenkirchen.de/INTERNET/B%C3%BCrgerservice/Was-erledige-ich-wo-/Aufenthalt-von-Ausl%C3%A4nderinnen-und-Ausl%C3%A4ndern-in-Deutschland.php?object=tx%2C2154.10.1&ModID=10&FID=2154.200.1&NavID=2154.13&ort=

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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