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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis

Zuständig für 25 Städte und Gemeinden mit rund 155.882 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Allgemeines Aufenthaltsrecht (Ausländerbehörde).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
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Öffnungszeiten
Ohne Termin (Antragsunterlagen abgeben, Verpflichtungserklärungen, Fiktionsbescheinigungen): Di 08:00–11:30 Uhr, Mi 14:00–15:30 Uhr, Do 08:00–11:30 Uhr; sonst nur mit Termin; Telefon-Hotline: Di 14:00–16:00 Uhr, Mi 09:00–12:00 Uhr, Do 14:00–16 Uhr
Fax
+49 621 5909-6400
Website der Behörde
rhein-pfalz-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis?

Anschrift: Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein. Telefon: +49 621 5909-5500. Öffnungszeiten: Ohne Termin (Antragsunterlagen abgeben, Verpflichtungserklärungen, Fiktionsbescheinigungen): Di 08:00–11:30 Uhr, Mi 14:00–15:30 Uhr, Do 08:00–11:30 Uhr; sonst nur mit Termin; Telefon-Hotline: Di 14:00–16:00 Uhr, Mi 09:00–12:00 Uhr, Do 14:00–16 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@rheinpfalzkreis.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis zuständig?

Für 25 Städte und Gemeinden, darunter Schifferstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Römerberg, Altrip, Dannstadt-Schauernheim und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/buergerservice/abteilungen/RLP:department:359053/22-allgemeines-aufenthaltsrecht/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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