Rheinland-Pfalz
Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis
Zuständig für 25 Städte und Gemeinden mit rund 155.882 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Allgemeines Aufenthaltsrecht (Ausländerbehörde).
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 621 5909-5500
- Öffnungszeiten
- Ohne Termin (Antragsunterlagen abgeben, Verpflichtungserklärungen, Fiktionsbescheinigungen): Di 08:00–11:30 Uhr, Mi 14:00–15:30 Uhr, Do 08:00–11:30 Uhr; sonst nur mit Termin; Telefon-Hotline: Di 14:00–16:00 Uhr, Mi 09:00–12:00 Uhr, Do 14:00–16 Uhr
- Fax
- +49 621 5909-6400
- Website der Behörde
- rhein-pfalz-kreis.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Schifferstadt21.387 Einw.
- Mutterstadt13.403 Einw.
- Limburgerhof11.684 Einw.
- Böhl-Iggelheim10.645 Einw.
- Bobenheim-Roxheim10.045 Einw.
- Römerberg9.634 Einw.
- Altrip7.648 Einw.
- Dannstadt-Schauernheim7.487 Einw.
- Maxdorf7.075 Einw.
- Neuhofen6.946 Einw.
- Lambsheim6.911 Einw.
- Dudenhofen6.054 Einw.
- Waldsee6.016 Einw.
- Beindersheim3.451 Einw.
- Otterstadt3.307 Einw.
- Harthausen3.230 Einw.
- Birkenheide3.146 Einw.
- Heßheim3.089 Einw.
- Hochdorf-Assenheim3.068 Einw.
- Rödersheim-Gronau2.887 Einw.
- Hanhofen2.624 Einw.
- Fußgönheim2.544 Einw.
- Großniedesheim1.391 Einw.
- Heuchelheim bei Frankenthal1.287 Einw.
- Kleinniedesheim923 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis?
Anschrift: Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein. Telefon: +49 621 5909-5500. Öffnungszeiten: Ohne Termin (Antragsunterlagen abgeben, Verpflichtungserklärungen, Fiktionsbescheinigungen): Di 08:00–11:30 Uhr, Mi 14:00–15:30 Uhr, Do 08:00–11:30 Uhr; sonst nur mit Termin; Telefon-Hotline: Di 14:00–16:00 Uhr, Mi 09:00–12:00 Uhr, Do 14:00–16 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@rheinpfalzkreis.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis zuständig?
Für 25 Städte und Gemeinden, darunter Schifferstadt, Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim, Bobenheim-Roxheim, Römerberg, Altrip, Dannstadt-Schauernheim und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/buergerservice/abteilungen/RLP:department:359053/22-allgemeines-aufenthaltsrecht/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
Weitere Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz
- Ausländerbehörde Koblenz
- Ausländerbehörde Landkreis Ahrweiler
- Ausländerbehörde Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
- Ausländerbehörde Landkreis Bad Kreuznach
- Ausländerbehörde Landkreis Birkenfeld
- Ausländerbehörde Landkreis Cochem-Zell
- Ausländerbehörde Landkreis Mayen-Koblenz
- Ausländerbehörde Landkreis Neuwied
- Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis
- Ausländerbehörde Rhein-Lahn-Kreis
- Ausländerbehörde Westerwaldkreis
- Ausländerbehörde Trier
- Ausländerbehörde Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Ausländerbehörde Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Ausländerbehörde Landkreis Vulkaneifel
- Ausländerbehörde Landkreis Trier-Saarburg
- Ausländerbehörde Frankenthal (Pfalz)
- Ausländerbehörde Kaiserslautern
- Ausländerbehörde Landau in der Pfalz
- Ausländerbehörde Ludwigshafen am Rhein
- Ausländerbehörde Mainz
- Ausländerbehörde Neustadt an der Weinstraße
- Ausländerbehörde Pirmasens
- Ausländerbehörde Speyer
- Ausländerbehörde Worms
- Ausländerbehörde Zweibrücken
- Ausländerbehörde Landkreis Alzey-Worms
- Ausländerbehörde Landkreis Bad Dürkheim
- Ausländerbehörde Donnersbergkreis
- Ausländerbehörde Landkreis Germersheim
- Ausländerbehörde Landkreis Kaiserslautern
- Ausländerbehörde Landkreis Kusel
- Ausländerbehörde Landkreis Südliche Weinstraße
- Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen
- Ausländerbehörde Landkreis Südwestpfalz