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Mutterstadt · Rhein-Pfalz-Kreis · 13.403 Einwohner

Ausländerbehörde für Mutterstadt

Zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein.

Postleitzahlen in Mutterstadt: 67112

Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis

Anschrift
Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
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Öffnungszeiten
Ohne Termin (Antragsunterlagen abgeben, Verpflichtungserklärungen, Fiktionsbescheinigungen): Di 08:00–11:30 Uhr, Mi 14:00–15:30 Uhr, Do 08:00–11:30 Uhr; sonst nur mit Termin; Telefon-Hotline: Di 14:00–16:00 Uhr, Mi 09:00–12:00 Uhr, Do 14:00–16 Uhr
Fax
+49 621 5909-6400
Website der Behörde
rhein-pfalz-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Mutterstadt zuständig?

Für Mutterstadt (Rhein-Pfalz-Kreis) ist die Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis zuständig, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein, Telefon +49 621 5909-5500.

Welche Postleitzahlen gehören zu Mutterstadt?

Zur Gemeinde Mutterstadt gehören die Postleitzahlen 67112. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis erreichbar?

Öffnungszeiten: Ohne Termin (Antragsunterlagen abgeben, Verpflichtungserklärungen, Fiktionsbescheinigungen): Di 08:00–11:30 Uhr, Mi 14:00–15:30 Uhr, Do 08:00–11:30 Uhr; sonst nur mit Termin; Telefon-Hotline: Di 14:00–16:00 Uhr, Mi 09:00–12:00 Uhr, Do 14:00–16 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Pfalz-Kreis für