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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Landkreis Kaiserslautern

Zuständig für 50 Städte und Gemeinden mit rund 106.343 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Kaiserslautern
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Website der Behörde
kaiserslautern-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Kaiserslautern zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Kaiserslautern?

Anschrift: Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern. Telefon: +49 631 7105-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Kaiserslautern zuständig?

Für 50 Städte und Gemeinden, darunter Landstuhl, Bruchmühlbach-Miesau, Ramstein-Miesenbach, Enkenbach-Alsenborn, Otterberg, Hochspeyer, Weilerbach, Otterbach und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Kaiserslautern?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/ordnung-verkehr-und-schulen/auslaenderecht/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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