Ausländerbehörden.org

Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Zweibrücken

Zuständig für Zweibrücken. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländer- und Asylangelegenheiten (Ordnungsamt).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Zweibrücken
Maxstraße 1
66482 Zweibrücken
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 6332 871-368
Website der Behörde
zweibruecken.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Zweibrücken?

Anschrift: Maxstraße 1, 66482 Zweibrücken. Telefon: +49 6332 871-350. E-Mail: auslaenderwesen@zweibruecken.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Zweibrücken?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.zweibruecken.de/de/verwaltung/aemter/ordnungsamt/auslaender-und-asylangelegenheiten/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz