Rheinland-Pfalz
Ausländerbehörde Landkreis Bernkastel-Wittlich
Zuständig für 107 Städte und Gemeinden mit rund 113.187 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Bernkastel-Wittlich
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6571 14-0
- Fax
- +49 6571 14-2500
- Website der Behörde
- bernkastel-wittlich.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Bernkastel-Wittlich zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Wittlich19.049 Einw.
- Morbach10.542 Einw.
- Bernkastel-Kues6.727 Einw.
- Traben-Trarbach5.421 Einw.
- Hetzerath2.553 Einw.
- Salmtal2.539 Einw.
- Neumagen-Dhron2.306 Einw.
- Landscheid2.224 Einw.
- Kröv2.150 Einw.
- Zeltingen-Rachtig2.125 Einw.
- Piesport2.000 Einw.
- Thalfang1.895 Einw.
- Osann-Monzel1.841 Einw.
- Altrich1.693 Einw.
- Klausen1.521 Einw.
- Manderscheid1.434 Einw.
- Bausendorf1.420 Einw.
- Maring-Noviand1.393 Einw.
- Malborn1.391 Einw.
- Dreis1.390 Einw.
- Enkirch1.389 Einw.
- Monzelfeld1.296 Einw.
- Binsfeld1.264 Einw.
- Lieser1.231 Einw.
- Brauneberg1.142 Einw.
- Longkamp1.118 Einw.
- Großlittgen1.070 Einw.
- Kinderbeuern1.035 Einw.
- Sehlem1.022 Einw.
- Reil952 Einw.
- Veldenz947 Einw.
- Mülheim an der Mosel934 Einw.
- Wintrich928 Einw.
- Ürzig899 Einw.
- Platten876 Einw.
- Bergweiler869 Einw.
- Hontheim848 Einw.
- Bengel839 Einw.
- Kinheim760 Einw.
- Rivenich737 Einw.
- Niersbach725 Einw.
- Minderlittgen707 Einw.
- Heidenburg690 Einw.
- Kleinich681 Einw.
- Bettenfeld679 Einw.
- Hupperath645 Einw.
- Graach an der Mosel625 Einw.
- Plein624 Einw.
- Irmenach624 Einw.
- Hasborn606 Einw.
- Burgen582 Einw.
- Laufeld537 Einw.
- Lösnich498 Einw.
- Horath491 Einw.
- Bruch482 Einw.
- Lötzbeuren475 Einw.
- Minheim472 Einw.
- Berglicht463 Einw.
- Niederöfflingen438 Einw.
- Erden435 Einw.
- Flußbach430 Einw.
- Esch422 Einw.
- Eckfeld377 Einw.
- Gladbach370 Einw.
- Arenrath364 Einw.
- Wallscheid362 Einw.
- Meerfeld351 Einw.
- Burg (Mosel)351 Einw.
- Eisenschmitt336 Einw.
- Kesten332 Einw.
- Breit325 Einw.
- Greimerath284 Einw.
- Kommen282 Einw.
- Oberöfflingen282 Einw.
- Deuselbach275 Einw.
- Niederscheidweiler266 Einw.
- Hilscheid261 Einw.
- Hochscheid254 Einw.
- Talling245 Einw.
- Pantenburg244 Einw.
- Schönberg234 Einw.
- Gipperath231 Einw.
- Starkenburg214 Einw.
- Büdlich209 Einw.
- Karl205 Einw.
- Gornhausen197 Einw.
- Oberscheidweiler183 Einw.
- Heidweiler170 Einw.
- Dierscheid164 Einw.
- Neunkirchen163 Einw.
- Schladt154 Einw.
- Immert150 Einw.
- Heckenmünster139 Einw.
- Gielert132 Einw.
- Dhronecken130 Einw.
- Burtscheid115 Einw.
- Lückenburg101 Einw.
- Gräfendhron95 Einw.
- Dodenburg95 Einw.
- Diefenbach92 Einw.
- Etgert66 Einw.
- Schwarzenborn59 Einw.
- Merschbach58 Einw.
- Rorodt55 Einw.
- Willwerscheid54 Einw.
- Musweiler45 Einw.
- Dierfeld15 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Bernkastel-Wittlich?
Anschrift: Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich. Telefon: +49 6571 14-0.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Bernkastel-Wittlich zuständig?
Für 107 Städte und Gemeinden, darunter Wittlich, Morbach, Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach, Hetzerath, Salmtal, Neumagen-Dhron, Landscheid und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Bernkastel-Wittlich?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/onlineantraege-auslaenderbehoerde/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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