Ausländerbehörden.org

Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Landkreis Kusel

Zuständig für 98 Städte und Gemeinden mit rund 69.334 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Referat 21 - Ausländerrecht und Staatsangehörigkeit).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Kusel
Trierer Straße 49–51
66869 Kusel
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo, Di 08:30–16:00 Uhr; Do 08:30–18:00 Uhr; Fr 08:30–12:00 Uhr; Mittwoch ganztägig geschlossen; Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
landkreis-kusel.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt. Öffnungszeiten laut Landesportal.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Kusel zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Kusel?

Anschrift: Trierer Straße 49–51, 66869 Kusel. Telefon: +49 6381 424-0. Öffnungszeiten: Mo, Di 08:30–16:00 Uhr; Do 08:30–18:00 Uhr; Fr 08:30–12:00 Uhr; Mittwoch ganztägig geschlossen; Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: abh@kv-kus.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Kusel zuständig?

Für 98 Städte und Gemeinden, darunter Schönenberg-Kübelberg, Kusel, Waldmohr, Altenglan, Brücken (Pfalz), Lauterecken, Wolfstein, Breitenbach und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Kusel?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.landkreis-kusel.de/buergerservice-und-verwaltung/themen/auslaenderwesen/auslaenderrecht/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz