Ausländerbehörden.org

Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Eifelkreis Bitburg-Prüm

Zuständig für 233 Städte und Gemeinden mit rund 99.788 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Migration und Integration (Fachbereich 07-02).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Eifelkreis Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr; Mo–Mi 14:00–16:00 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr; Ausländerbehörde: vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter erforderlich
Fax
+49 6561 151000
Website der Behörde
bitburg-pruem.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Eifelkreis Bitburg-Prüm zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Eifelkreis Bitburg-Prüm?

Anschrift: Trierer Straße 1, 54634 Bitburg. Telefon: +49 6561 15-1313. Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr; Mo–Mi 14:00–16:00 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr; Ausländerbehörde: vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter erforderlich. E-Mail: abh@bitburg-pruem.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Eifelkreis Bitburg-Prüm zuständig?

Für 233 Städte und Gemeinden, darunter Bitburg, Prüm, Speicher, Irrel, Bollendorf, Arzfeld, Schönecken, Orenhofen und weitere.

Hat die Ausländerbehörde Eifelkreis Bitburg-Prüm weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Ausländerbehörde - Außenstelle AfA, Bitburg/Eifel.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Eifelkreis Bitburg-Prüm?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.terminland.de/kv-bitburg/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz