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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Westerwaldkreis

Zuständig für 192 Städte und Gemeinden mit rund 207.803 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Westerwaldkreis
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Termine nur nach vorheriger Absprache
Fax
+49 2602 124238
Website der Behörde
westerwaldkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Westerwaldkreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Westerwaldkreis?

Anschrift: Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur. Telefon: +49 2602 124-678. Öffnungszeiten: Termine nur nach vorheriger Absprache. E-Mail: abh@westerwaldkreis.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Westerwaldkreis zuständig?

Für 192 Städte und Gemeinden, darunter Montabaur, Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach, Hachenburg, Bad Marienberg (Westerwald), Westerburg, Wirges, Rennerod und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Westerwaldkreis?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-reservieren.de/termine/westerwaldkreis/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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