Ausländerbehörden.org

Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Neustadt an der Weinstraße

Zuständig für Neustadt an der Weinstraße.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Neustadt an der Weinstraße
Hindenburgstraße 9a
67433 Neustadt an der Weinstraße
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 6321 855-1866
Website der Behörde
neustadt.eu

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Neustadt an der Weinstraße?

Anschrift: Hindenburgstraße 9a, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Telefon: +49 6321 855-1165.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Neustadt an der Weinstraße?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.neustadt.eu/Quicknavigation/Adressen/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde.php?ModID=9&FID=2636.964.1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz