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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen

Zuständig für 64 Städte und Gemeinden mit rund 206.454 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Öffnungszeiten
Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 6132 787-5199
Website der Behörde
mainz-bingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Besucheranschrift nicht eindeutig: BAMF-NAvI und Landesportal nennen für die Ausländerbehörde Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein; die eigene Seite der Behörde zeigt im Kontaktfeld nur die Anschrift der Kreisverwaltung, Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim am Rhein. Bitte vor einem Besuch bei der Behörde nachfragen. Besucheranschrift der Ausländerbehörde ließ sich aus amtlichen Quellen nicht eindeutig bestätigen – bitte auf der Website prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen?

Telefon: +49 6132 787-0. Öffnungszeiten: Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@mainz-bingen.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen zuständig?

Für 64 Städte und Gemeinden, darunter Ingelheim am Rhein, Bingen am Rhein, Nieder-Olm, Budenheim, Nierstein, Bodenheim, Oppenheim, Gau-Algesheim und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Asyl-Integration-Auslaenderwesen/Auslaenderbehoerde/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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