Rheinland-Pfalz
Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen
Zuständig für 64 Städte und Gemeinden mit rund 206.454 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website. - Telefon
- +49 6132 787-0
- Öffnungszeiten
- Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Fax
- +49 6132 787-5199
- Website der Behörde
- mainz-bingen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Besucheranschrift nicht eindeutig: BAMF-NAvI und Landesportal nennen für die Ausländerbehörde Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein; die eigene Seite der Behörde zeigt im Kontaktfeld nur die Anschrift der Kreisverwaltung, Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim am Rhein. Bitte vor einem Besuch bei der Behörde nachfragen. Besucheranschrift der Ausländerbehörde ließ sich aus amtlichen Quellen nicht eindeutig bestätigen – bitte auf der Website prüfen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
- Ingelheim am Rhein35.016 Einw.
- Bingen am Rhein25.384 Einw.
- Nieder-Olm9.703 Einw.
- Budenheim8.104 Einw.
- Nierstein8.078 Einw.
- Bodenheim7.651 Einw.
- Oppenheim7.071 Einw.
- Gau-Algesheim6.606 Einw.
- Nackenheim5.358 Einw.
- Stadecken-Elsheim4.842 Einw.
- Ober-Olm4.497 Einw.
- Waldalgesheim3.975 Einw.
- Sprendlingen3.959 Einw.
- Guntersblum3.941 Einw.
- Gensingen3.889 Einw.
- Klein-Winternheim3.600 Einw.
- Zornheim3.549 Einw.
- Essenheim3.424 Einw.
- Mommenheim3.106 Einw.
- Münster-Sarmsheim2.989 Einw.
- Undenheim2.906 Einw.
- Ockenheim2.736 Einw.
- Schwabenheim an der Selz2.458 Einw.
- Weiler bei Bingen2.407 Einw.
- Lörzweiler2.277 Einw.
- Harxheim2.236 Einw.
- Dienheim2.204 Einw.
- Gau-Bischofsheim2.104 Einw.
- Jugenheim in Rheinhessen1.654 Einw.
- Hahnheim1.615 Einw.
- Bacharach1.575 Einw.
- Selzen1.520 Einw.
- Dexheim1.424 Einw.
- Appenheim1.413 Einw.
- Grolsheim1.339 Einw.
- Köngernheim1.272 Einw.
- Sörgenloch1.255 Einw.
- Uelversheim1.069 Einw.
- Dalheim995 Einw.
- Ober-Hilbersheim977 Einw.
- Trechtingshausen964 Einw.
- Dolgesheim917 Einw.
- Dorn-Dürkheim913 Einw.
- Sankt Johann874 Einw.
- Horrweiler868 Einw.
- Aspisheim845 Einw.
- Oberdiebach830 Einw.
- Niederheimbach810 Einw.
- Wolfsheim807 Einw.
- Bubenheim799 Einw.
- Engelstadt745 Einw.
- Friesenheim723 Einw.
- Weinolsheim715 Einw.
- Hillesheim675 Einw.
- Nieder-Hilbersheim655 Einw.
- Badenheim643 Einw.
- Zotzenheim639 Einw.
- Welgesheim580 Einw.
- Ludwigshöhe547 Einw.
- Oberheimbach503 Einw.
- Eimsheim492 Einw.
- Manubach304 Einw.
- Wintersheim276 Einw.
- Breitscheid152 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen?
Telefon: +49 6132 787-0. Öffnungszeiten: Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@mainz-bingen.de.
Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen zuständig?
Für 64 Städte und Gemeinden, darunter Ingelheim am Rhein, Bingen am Rhein, Nieder-Olm, Budenheim, Nierstein, Bodenheim, Oppenheim, Gau-Algesheim und weitere.
Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Mainz-Bingen?
Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Asyl-Integration-Auslaenderwesen/Auslaenderbehoerde/
Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?
Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.
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