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Rheinland-Pfalz

Ausländerbehörde Landkreis Vulkaneifel

Zuständig für 109 Städte und Gemeinden mit rund 59.313 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Sachgebiet Ausländerbehörde.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Vulkaneifel
Mainzer Straße 25
54550 Daun
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr; Mittwochs geschlossen; Donnerstag zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr; Terminvereinbarung erforderlich
Website der Behörde
vulkaneifel.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Anschrift ist die allgemeine Anschrift des Trägers (dort laut BAMF-NAvI auch die Ausländerbehörde); die Seite der Ausländerbehörde selbst nennt keine eigene Besucheranschrift. Telefon übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Vulkaneifel zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Landkreis Vulkaneifel?

Anschrift: Mainzer Straße 25, 54550 Daun. Telefon: +49 6592 933-0. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr; Mittwochs geschlossen; Donnerstag zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr; Terminvereinbarung erforderlich. E-Mail: auslaenderbehoerde@vulkaneifel.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Landkreis Vulkaneifel zuständig?

Für 109 Städte und Gemeinden, darunter Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg, Jünkerath, Stadtkyll, Gillenfeld, Üxheim und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Landkreis Vulkaneifel?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.vulkaneifel.de/buergerservice-views/abteilungen/RLP:department:354193/sachgebiet-auslaenderbehoerde/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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